Jugendschutz
  • Unter 16 Jahre: Ohne Eltern nur bis 22 Uhr. Mit Eltern ist ein längerer Aufenthalt möglich.
  • Ab 16 Jahre: Ohne Eltern bis 24 Uhr, danach nur in Begleitung (Eltern/ Aufsichtsperson).

Es ist in beiden Fällen ein „Muttizettel“ vor Ort auszufüllen oder mitzubringen.